Testpflicht

30. 08. 2021 bis 30. 09. 2021

Ab dem 30.08. bis mindestens 30.09.21 (wahrscheinlich aber auch darüber hinaus) müssen sich die Schülerinnen und Schüler 2 Mal wöchentlich selbst in der Schule testen.

 

Ausnahme: Schülerinnen und Schüler weisen nach, dass sie genesen oder vollständig geimpft sind.

 

Veranstaltungsort

Schule